Ausbildung zum Eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ)
Der Ausbildungsweg zum EFZ kann als Zweitausbildung oder als Nachholbildung für Erwachsene nach ART. 32 BBV absolviert werden, abhängig von der bereits absolvierten Vorbildung.
Ihr Ziel: Als Kosmetikerin mit EFZ finden Sie eine Anstellung in einem Kosmetikinstitut, Wellnesshotel oder eröffnen Ihr eigenes Institut. Anschliessend haben Sie die Möglichkeit, die Prüfung zur Berufsprüfung mit Eidg. Fachausweis (FA) medizinische Richtung oder die höhere Fachprüfung mit Eidg. Diplom (Kosmetikerin HFP) zu absolvieren.
Dieser Titel ist geschützt.
Sind Sie bereits im Besitze eines Fähigkeitsausweises (EFZ) Ihres jetzigen Berufes?
So müssen Sie keinen EFZ für Kosmetikerinnen absolvieren, sondern können nach erfolgreich absolviertem CIDESCO Diplom und einem 2 wöchigen Vorkurs mit dem BP- Lehrgang zur Kosmetikerin mit Eidg. Fachausweis (FA), Fachrichtung Medizinische Kosmetik oder Fachrichtung Vitalkosmetik beginnen.
Nach erfolgreich absolvierter BP- Prüfung dürfen Sie folgende Berufsbezeichnung benutzen:
- Kosmetikerin mit Eidg. Fachausweis (FA)
- dieser Titel ist geschützt
Möchten Sie auf Ihrer Karriereleiter weiter steigen und die höhere Fachprüfung (HFP) absolvieren?
Mit dem Eidg. Fachausweises (FA) sind Sie berechtigt, anschliessend die Ausbildung zur höheren Fachprüfung (HFP) zu absolvieren.
Nach erfolgreich absolvierter HFP- Prüfung werden Sie mit dem höchsten Titel, den Sie in der Kosmetikbranche absolvieren können, ausgezeichnet.
- Dipl. Kosmetikerin HFP
- dieser Titel ist geschützt
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