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So müssen Sie keinen EFZ für Kosmetikerinnen absolvieren, sondern können nach erfolgreich absolviertem CIDESCO Diplom und einem 2 wöchigen Vorkurs mit dem BP- Lehrgang zur Kosmetikerin mit Eidg. Fachausweis (FA), Fachrichtung Medizinische Kosmetik oder Fachrichtung Vitalkosmetik beginnen.
Nach erfolgreich absolvierter BP- Prüfung dürfen Sie folgende Berufsbezeichnung benutzen:
Mit dem Eidg. Fachausweises (FA) sind Sie berechtigt, anschliessend die Ausbildung zur höheren Fachprüfung (HFP) zu absolvieren.
Nach erfolgreich absolvierter HFP- Prüfung werden Sie mit dem höchsten Titel, den Sie in der Kosmetikbranche absolvieren können, ausgezeichnet.
Verlangen Sie unsere ausführliche Dokumentation oder eine persönliche Beratung![/vc_column_text][vc_single_image image=“79″ img_size=“full“ css=“.vc_custom_1603178965237{margin-bottom: 25px !important;}“][vc_widget_sidebar sidebar_id=“sidebar-footer-top“][/vc_column][/vc_row]